Definitionen

Mehrfachdiskriminierung*

Diskriminierung kann nicht nur aufgrund einer Dimension, wie z.B. Geschlecht, Rasse oder Behinderung, sondern aufgrund von zwei oder mehreren Dimensionen stattfinden. Personen können also gleichzeitig mehreren benachteiligten Gruppen angehören und ganz bestimmten Formen von Diskriminierungen ausgesetzt sein. In Situationen, in denen Diskriminierung aus mehr als einem Grund zum Tragen kommt, wird von «Mehrfachdiskriminierung» gesprochen.

Mehrfachdiskriminierung wird in der Literatur unterschiedlich definiert und auch als additive, verstärkende oder intersektionelle Diskriminierung bezeichnet.

Additive Diskriminierung

Die additive Diskriminierung beschreibt eine Situation, in der Diskriminierung aus mehreren Gründen separat zum Tragen kommt. So kann eine Person in einer Situation aufgrund eines Merkmals und in einer anderen Situation aufgrund eines anderen Merkmals diskriminiert werden.

Beispiel: Eine Frau tritt eine neue Stelle an und erhält aufgrund ihrer Behinderung nicht den vollen Versicherungsschutz. Nach einem halben Jahr stellt sie im Gespräch mit einem Arbeitskollegen fest, dass sie bei gleicher Qualifikation für die gleiche Tätigkeit einen viel tieferen Lohn erhält.

Verstärkende Diskriminierung

Die verstärkende Diskriminierung beschreibt eine Situation, in der eine Person aufgrund von mindestens zwei Dimensionen gleichzeitig diskriminiert wird. In einem solchen Fall wird eine Dimension durch weitere Diskriminierungsgründe verstärkt, das heisst, die Diskriminierungsgründe kumulieren sich.
Beispiel: Eine lesbische Frau stellt sich zur Wahl für ein Exekutivamt. Sie wird abgelehnt, einerseits, weil sie als Frau nicht in der Lage sein soll, ein solches Amt auszuüben und andererseits, weil homosexuelle Menschen in einer solchen Position  nicht erwünscht sind.

Intersektionelle Diskriminierung

Bei der intersektionellen Diskriminierung greifen mehrere Dimensionen und interagieren miteinander, so dass sie nicht voneinander zu trennen sind.
Beispiel: Ein dunkelhäutiger, junger Mann wird von der Polizei ohne konkretes Verdachtsmoment einzig aufgrund seines Geschlechts, seines Alters und seiner Hautfarbe auf Drogenbesitz kontrolliert (racial profiling).

*Die Definitionen lehnen sich eng an folgenden Bericht an:
Bekämpfung von Mehrfachdiskriminierung. Praktiken, Politikstrategien und Rechtsvorschriften, Europäische Kommission, 2007

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